1. Vertragsabschluss:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für diese und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer. Von ihnen abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, ausser sie werden ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt. Abweichungen durch Individualabrede innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Bestimmungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Schweigen unsererseits bezüglich geäußerter nachträglicher Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Bestellers bedeutet Ablehnung. Spätestens durch unsere Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.
2. Preise:
Unsere Angebotspreise sowie Preislisten sind freibleibend und dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und gelten grundsätzlich für Lieferung ab Werk oder Lager, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Massgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise, dies gilt auch für Teillieferungen. Unsere Preise verstehen sich in CHF resp. Euro netto Kasse. Bei standardverpackter Ware berechnen wir für Porto und Verpackung die im Shop ausgewiesene Gebühr. Die jeweils gültigen Gebühren für Nachnahme und Zahlkarte (Überweisung) werden von der Post bzw. Postbank zusätzlich erhoben und an den Kunden weiterberechnet. Die Zusatzkosten für Sperrgut werden weiterberechnet. Soweit Sonderverpackungen oder Sonderwünsche der Zustellung auf Wunsch des Kunden erfolgen, stellen wir diese zum Selbstkostenpreis in Rechnung. Dieses wird in der Rechnung dem Kunden als gesonderter Posten mitgeteilt. Eine Fakturierung in ausländischer Währung bleibt unserer ausdrücklichen Zustimmung und Anweisung vorbehalten.
Preise für den Versand von sperrigen und schweren Gütern werden bei der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
3. Technische und gestalterische Abweichungen:
Wir behalten uns ausdrücklich vor, in den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen im Zuge technischen Fortschritts hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale Abweichungen vorzunehmen, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Mehr oder Minderlieferungen von 10% sind zulässig, dies gilt insbesondere bei Lieferungen von Artikeln, die eigens auf Wunsch und nach Angaben des Bestellers angefertigt sind. Unsere Markenartikel werden mit unverbindlichen Preisempfehlungen angeboten, ausser eine Preisbindung ist gesetzlich zulässig.
4. Lieferungen, Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübergang:
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sämtliche Porto- und Frachtspesen gehen zu seinen Lasten. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung unser Werk verlässt, oder im Fall der vereinbarten Abholung der Ware durch den Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Anzeige von der Bereitstellung zur Abholung abgesandt worden ist, oder die Versendung auf Verlangen des Bestellers noch zurückgestellt worden ist. Transportschäden oder Verlust der Ware werden von uns nicht gedeckt. Inlandslieferungen erfolgen grundsätzlich im Postversand, wobei wir uns eine andere Beförderungsart vorbehalten. Hierfür werden dem Besteller die reinen Frachtkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Grundsätzlich steht die Auswahl des Beförderungsmittels, der Versandart und die Bestimmung des Beförderungsweges frei. Der Versand der Ware erfolgt stets unversichert.
5. Lieferzeiten:
Lieferzeiten und Fristen gelten stets nur als annähernd und unverbindlich angegeben, ausser es werden abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen. Auch für diesen Fall behalten wir uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Zulieferanten ausdrücklich vor. In jedem Fall beginnt eine Lieferfrist erst dann, wenn alle Einzelheiten der Vertragsausführung geklärt sind. Das Recht zu Teillieferungen behalten wir uns vor. Im Fall der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins um einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen kann der Besteller uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung tritt für uns Verzug ein. Nach dem Ablauf von 3 Monaten gerechnet ab der Mahnung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ausser die Ware ist bis dahin bereits an ihn ausgeliefert worden. Im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen oder von höherer Gewalt (u.a. Streiks, Aussperrungen, Lieferschwierigkeiten, Produktionsengpässen bei uns oder unseren Zulieferern, Rohstoffverknappungen, bei Import- und Exportrestriktionen sowie bei sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind) können wir nach unserer Wahl entweder die Lieferungen für den Zeitraum der Dauer der unvorhergesehenen Ereignisse hinausschieben bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Machen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Schadensersatzansprüche ebenso ausgeschlossen wie auch sonstige Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund.
6. Zahlungsarten, Fälligkeit, Nichterfüllung und Schadensersatz:
Die Zahlung unserer Rechnungen erfolgt – soweit es sich nicht um Exportlieferungen handelt – grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einvernehmlicher Absprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits. Soweit Zahlungsziele eingeräumt worden sind, sind unsere Rechnungen nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar und fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel und etwaige andere Zahlungsmittel werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs-, Diskont- und sonstiger Spesen zu Lasten des Bestellers angenommen. Exportlieferungen erfolgen vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung nur gegen unwiderrufliches, mehrmals übertragbares und teilbares, bei einer internationalen Grossbank zu erstellendes bestätigtes und für uns spesenfreies Dokumentenakkreditiv, das bei einer von uns zu benennenden Schweizer Grossbank zahlbar gestellt wird. Hiervon abweichende Anweisungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bestehen Indizien dafür, dass die Bonität des Kunden gefährdet ist, insbesondere bei einer Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder generell im Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers, können wir nach Wahl die Lieferung auch von einer Kaufpreisvorauszahlung abhängig machen. Im Fall der Annahmeverweigerung unserer Lieferungen gehen alle hierdurch entstandenen Kosten zu Lasten des Bestellers. Außerdem behalten wir uns Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausdrücklich vor, wir sind außerdem berechtigt, die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware zu untersagen und diese auch zu Lasten des Bestellers bei diesem wieder abzuholen. Soweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden kann, beträgt unser Schadensersatzanspruch ohne weiteren Nachweis 35% des Kaufpreises, außer der Besteller weist nach, dass uns kein oder ein nur wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird gegen Nachweis insoweit ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 1,5% je angefangenen Monat auf den geschuldeten Betrag. Ausserdem sind wir berechtigt, bei der Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller abzutreten.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung:
Zurückbehaltungsrechte des Bestellers, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sowie eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
8. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehenden Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte. Der Besteller darf über die Vorbehaltswaren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen, insbesondere ist er nicht berechtigt, unsere Waren zu verpfänden, noch sonst wie zur Sicherung zu übereignen. Aus der Weiterveräusserung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen tritt er bereits jetzt ausdrücklich an uns zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Übereignet der Besteller zur Sicherheit sein gesamtes Warenlager an einen Dritten, so hat er unsere Erzeugnisse durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungsnehmer auszuschließen. Der Besteller ist nur so lange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und in seinem Namen berechtigt, als er seinen Vertragsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Anderenfalls haben wir das Recht, nach unserer Wahl zu Lasten des Bestellers die Eintreibung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen zu betreiben. Übersteigt der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherungen den Wert der insgesamt zu sichernden Forderungen um mehr als 35%, so geben wir vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden frei. Mit einer Weiterveräusserung unserer Vorbehaltsware sind wir für den Fall der Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens nicht einverstanden.
In unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware darf zu den üblichen Geschäftszeiten des Bestellers, wenn dieser Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, weggenommen werden, wobei die Wegnahme keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Eine Rücknahme unserer Vorbehaltsware erfolgt nur nach Absprache sowie unserem ausdrücklichen Einverständnis zu folgenden Bedingungen: 1. Aktuelle Katalogware, unbeschädigt, unbeschmutzt und original verpackt, wird zu dem in Rechnung gestellten Preis, mit einem Abschlag von 35% gutgeschrieben. 2. Restpostenware und Auslaufmodelle werden zu 30% des Grosshandelspreises der jeweils aktuellen Spezialabverkaufsaktionen bewertet und gutgeschrieben. 3. Restpostenware, die in den Martial-Wear Katalogen der letzten zwei vorhergehenden Jahre nicht mehr abgebildet war, wird bei einer Rücknahme nicht mehr gutgeschrieben.
9. Gewährleistung:
Für die von uns an den Besteller gelieferten Waren übernehmen wir für die Dauer von 12 Monaten die Gewährleistung gemäss den nachstehenden Bedingungen:
9.1 Sind die Waren fehlerhaft, werden sie schadhaft geliefert, so werden wir die Mängel ohne Berechnung von Kosten ohne schuldhaftes Zögern beseitigen. Die mangelhaften Gegenstände und Teile gehen in unser Eigentum über. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, so tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Fracht, Porto, Arbeits- und Materialkosten, ausser es sind abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen worden.
9.2 Bei zweimaligem Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder auch Wandelung verlangen.
9.3 Mängel durch unsachgemässe Behandlung und Zweckverfremdung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere bei allen Kleidungsstücken durch falsches Waschen und Pflege (max. +40°C). Farbveränderungen durch das Waschen oder Tragen sind bei Stoffartikeln (insbesondere Naturbaumwolle) normal und somit sind diese ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.4 Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf einer Woche seit Eingang der Ware am Bestimmungsort von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.5 Verdeckte Mängel sind seitens des Bestellers binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung zu rügen.
9.6 Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn der Besteller durch eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Mit jeder Mängelanzeige muss die entsprechende Warenrechnung mitgesandt werden. Ohne die betreffende Warenrechnung wird die Mängelanzeige nicht anerkannt.
10. Umtauschrecht:
Dem Besteller wird ein Umtauschrecht eingeräumt, das innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung auszuüben ist (bei Kleidungsstücken ungetragen und originalverpackt). Sonderanfertigungen auf speziellen Wunsch des Bestellers hin (z.B. Beschriftung, Stickabzeichen, Wimpel, Aufkleber, Textilien etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Im übrigen wird Ware aus unserem Standardprogramm nur umgetauscht, wenn sie ungebraucht, ungetragen und – falls verpackt – in unbeschädigter und einwandfreier Originalverpackung an uns retourniert wird. Der Retoure muss eine Rechnungskopie beiliegen. Ohne Rechnungskopie erfolgt kein Umtausch. Kosten für unfrei zurückgesandte Ware werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Videobänder, CD-ROMs und Bücher sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
11. Haftung:
Für unser eigenes Verschulden sowie für Verschulden unserer Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer und sonstiger Erfüllungsgehilfen, sowie unserer Organe, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftung etc. haften wir stets nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12. Abschliessende Bestimmungen:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfäffikon Schweiz, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. In allen Fällen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich auch am Sitz des Bestellers gegen diesen vorzugehen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der Vereinbarungen im übrigen nicht. Für diesen Fall gilt die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzt, deren Inhalt dem zwischen den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Im Hinblick auf das in Kraft getretene Fernabsatzgesetz möchten wir Sie wie folgt informieren:
1. Ihr Vertrag mit uns kommt mit Rechnungsstellung und Absendung der Ware zustande.
2. Hinsichtlich der in diesem Katalog angebotenen Produkte und Waren behalten wir uns ausdrücklich vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere im Zuge technischen Fortschritts und zwar insbesondere hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale. Wir sichern Ihnen jedoch gleichbleibende Produktqualität zu. Außerdem müssen wir uns vorbehalten von einer Lieferung dann abzusehen, wenn die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Den Preis unserer Produkte entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste zu diesem Katalog. Der genannte Preis gilt "ab Lager Tagelswangen". Bei standardverpackter Ware berechnen wir für Porto und Verpackung die im Shop ausgewiesene Gebühr. Die jeweils gültigen Gebühren für Nachnahme und Zahlkarte (Überweisung) werden von der Post bzw. Postbank zusätzlich erhoben und an den Kunden weiterberechnet. Die Zusatzkosten für Sperrgut werden weiterberechnet. Soweit Sonderverpackungen oder Sonderwünsche der Zustellung auf Wunsch des Kunden erfolgen, stellen wir diese zum Selbstkostenpreis in Rechnung. Dieser wird in der Rechnung dem Kunden als gesonderter Posten mitgeteilt.
3. Die Lieferung erfolgt - soweit es sich nicht um Exportlieferungen handelt - grundsätzlich per Nachnahme. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einvernehmlicher Absprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits. Soweit Zahlungsziele eingeräumt worden sind, sind unsere Rechnungen nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar und fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel und etwaige andere Zahlungsmittel werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen und lediglich erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs-, Diskont- und sonstiger Spesen zu Lasten des Bestellers angenommen.
4. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Wir räumen unseren Kunden ein Umtauschrecht ein, das innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferungen auszuüben ist. Bei Warenumtausch trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Kosten für unfrei zurückgesandte Ware werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen oder individuelle Aufträge wie beispielsweise Beschriftungen, Bestickungen, Beflockungen, Bedruckungen, Aufkleber, Textilien etc. sowie Videos, CD-ROMs und Bücher sind vom Umtausch ausgeschlossen. Voraussetzung für das Umtauschrecht ist, dass die Ware ungebraucht, ungetragen, ungewaschen und -falls verpackt - in unbeschädigter und einwandfreier Originalverpackung an uns zurückgesandt wird. Der Rücksendung muss eine Rechnungskopie beiliegen.
6. Die jeweils gültigen Preise entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste.
7. Für alle von uns gelieferten Waren übernehmen wir für die Dauer von 12 Monaten die Gewährleistung gemäss den nachstehenden Bedingungen:
Sind die Waren fehlerhaft, werden sie schadhaft geliefert, so werden wir die Mängel ohne Berechnung von Kosten, ohne schuldhaftes Zögern beseitigen. Die mangelhaften Gegenstände und Teile gehen in unser Eigentum über. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, so tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Fracht, Porto, Arbeits- und Materialkosten, ausser es sind abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen worden. Bei zweimaligem Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder auch Wandlung verlangen. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu prüfen, auch wenn Muster übersandt waren. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf einer Woche seit Eingang der Ware am Bestimmungsort von der Gewährleistung ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind seitens des Bestellers binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung zu rügen. Für Mängelschäden haften wir nur, wenn der Besteller durch eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegen derartige Mängelschäden abgesichert werden sollte. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Jeder Mängelanzeige muß die entsprechende Warenrechnung beigefügt werden. Im übrigen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den jeweils gültigen Preislisten beiliegen.
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